Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen, die der Getränke-Service G. Arndt (im folgenden Service genannt) an Dritte (im folgenden Kunde genannt) ausführt, gelten unter Ausschluß eventuell entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen als verbindlich vereinbart. Abweichungen davon bedürfen, ebenso wie alle mündlichen und telefonischen Vereinbarungen, der schriftlichen Bestätigung.

1. Preise, Angebote
Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Bestellung gültigen Verkaufspreisen des Service. Der Service behält sich eine Erhöhung der Preise für den Fall vor, daß nach dem Angebot an den Kunden die Werkstoffpreise und/oder Löhne steigen. Dies gilt auch dann, wenn sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vereinbarte Lieferzeiten verlängern und dem Service hierdurch Mehrkosten entstehen. Angebote sind freibleibend, Irrtum ist vorbehalten. Auf die Nettopreise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zum gültigen Satz erhoben. Die vereinbarten Aufschläge für Service oder Kleinmengen sind Rechnungsbestandteil. Zusätzlich entstehende Kosten, die durch spezielle Auslieferungswünsche des Kunden oder Verpackung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden wie eventueller Transportschwund.
Der Service beliefert Firmenkunden im Großraum Köln. Lieferungen an Firmenkunden außerhalb des Großraumes Köln sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Die Mindestabnahmemenge für Firmenkunden beträgt 8 Kisten.
In den Kölner Stadtteilen Junkersdorf, Müngersdorf, Braunsfeld, Lindenthal und Sülz beliefert wir Privatkunden ab 4 Kisten. Die Anlieferung erfolgt in Gebäuden ohne Aufzug nur bis zur 1. Etage. In allen übrigen Kölner Stadtteilen linksrheinisch liefern wir ab einer Bestellmenge von 8 Kisten.

2. Lieferung
Der Service liefert zum nächstmöglichen bzw. vereinbarten Zeitpunkt aus. Die Lieferverpflichtung des Service erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbeliefung. Alle Fälle der höheren Gewalt sowie Maßnahmen von Behörden, Streiks und anderen für den Service unabwendbare Ereignisse befreien den Service von seiner Lieferverpflichtung. Entstehen dem Kunden durch verspätete Warenlieferung Schäden, ist der Service zu einer Ersatzleistung nicht verpflichtet. Mit Ankunft der bestellten Ware beim Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Alle Bestellungen werden zu den üblichen Geschäftszeiten des Service ausgeliefert. Wird der Kunde auf seinen Wunsch hin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten beliefert, so hat der Service das Recht, dadurch entstehende Mehrkosten zu erheben. Liefer- und Erfüllungsort ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, der für den Service günstigste Ort für die Auslieferung der Waren.

3. Zubehör, Leibgaben
Zubehör und Leihgaben, auch wenn kostenpflichtig vermietet, verbleiben im Eigentum des Service und dürfen nicht vermietet, verliehen oder Dritten überlassen werden, Bei Verlust ist seitens des Kunden Ersatz zu leisten. Keine Haftungsübernahme bei Schäden, die durch Zubehör und Leibgaben entstehen.

4. Leihemballagen
Mehrwegpaletten, Leihgebinde und Leihkisten verbleiben im Eigentum des Service und sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei Rechnungserstellung wird das ortsübliche Pfand berechnet bzw. gutgeschrieben. Bei Verlust wird der Wiederbeschaffungswert unter Verrechnung des Pfandes berechnet. Zurückzugebene Leihemballagen sind an dem für den Service günstigsten Abholort bereitzustellen.

5. Prüfung, Probeziehung, Mängelrüge
In Erfüllung der dem Service und dem Kunden obliegenden lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten hat der Kunde jede Lieferung innerhalb 24 Stunden ab Abnahme, spätestens jedoch vor der Weiterverarbeitung auf erkennbare Mängel zu prüfen. Wenn insoweit der Kunde einen Mangel entdeckt, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder ausschließt, so darf er die Ware weder weiterverarbeiten noch an Dritte herausgeben oder verkaufen. Liegt an einem Einzelartikel aus einer Gesamtlieferung ein Mangel vor, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder verhindert, ist der Kunde verpflichtet, durch geeignete Stichproben zu überprüfen, ob es sich bei dem festgestellten Mangel um einen Einzelfall handelt oder ob ein Produktions- oder Behandlungsfehler vorliegt, der die gesamte Warenpartie umfaßt Der Kunde ist ferner verpflichtet, die gelieferten Waren daraufhin zu überprüfen, ob zwischen Deklaration und ausgelieferter Ware eine Abweichung besteht. Entdeckt der Kunde bei der Lieferung eine Abweichung von der Deklaration oder ein Mangel, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder ausschließt, so ist er verpflichtet, den Service hiervon unverzüglich, von der Mangelhaftigkeit einer ganzen Warenpartie innerhalb von 12 Stunden, zu informieren. Der Service ist berechtigt, Schäden, die aus einer Nichtanzeige entstehen, dem Kunden anzulasten. Falls Behörden der Lebensmittelüberwachung oder andere Institutionen, die kraft gesetzlicher Regelung hierzu berechtigt sind, aus den von dem Service gelieferten Waren Proben ziehen, hat der Kunde darauf zu achten, daß der jeweilige Prüfer zu einer jeder Probe eine versiegelte Gegenprobe zurückläßt und ein schriftliche Bestätigung über die Probenentnahme ausstellt. Der Kunde ist sodann verpflichtet, die Gegenprobe sachgemäß und möglichst lange haltbar zu verwahren, den Service unverzüglich über die Probeziehung zu informieren und ihm eine Kopie oder eine Abschrift des Probeentnahmescheins zu übermitteln. Schäden, die dem Service durch die Nichtinformation über eine Probeziehung oder die unsachgemäße Lagerung der Gegenprobe eventuell entstehen, trägt der Kunde. Soweit der Kunde Mängel der Ware nicht innerhalb von 24 Stunden ab der Abnahme der Ware rügt, ist jede Haftung des Service für Sachmängel, Falschlieferung, Fehlmengen, nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um verborgene Mängel. Verborgene Mängel sind ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung zu rügen. Der Service haftet weder für natürlichen Transportschwund, noch für Lakeverluste oder die handelsüblichen Schwankungen in der Beschaffenheit oder dem Aussehen der Ware. Im Falle der berechtigten Mängelrüge seitens des Kunden ist der Service berechtigt, Ansprüche des Kunden auf Wandlung oder Minderung durch Ersatzlieferung mangelfreier Ware abzuwenden. Bei fehlerhafter Ersatzlieferung bleiben die Ansprüche des Kunden auf Wandlung oder Minderung erhalten. Die Geltungsmachung von Mängelfolgeschäden durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Service oder ihre Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Service Eigentum des Service. Das Eigentum geht auf den Kunden erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsbeziehung mit dem Service getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete, Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum gegebenenfalls als Sicherung für die Saldenforderung des Service. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen an den Service ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Service, bis dessen sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind. Eingriffe Dritter in das Vorbehaltseigentum des Service sind diesem vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Interventionskosten gehen zulasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Service die unter Vorbehalt gelieferte Ware vom Kunden zurückholen. Der Kunde verzichtet hiermit bereits unwiderruflich auf die Geltendmachung von Einwendungen oder Einreden, falls der Service von diesem Recht Gebrauch macht. Der Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seiner Haftung für den Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware, nachdem sie in seinen Besitz übergegangen ist. Der Kunde ist sich mit dem Service darüber einig, daß alle Rechte und Ansprüche des Kunden gegenüber Versicherungen aus der Versicherung des Vorbehaltsgutes an den Service zur Sicherung abgetreten sind, bis deren sämtliche Forderungen aus Geschäftsverbindungen mit dem Kunden befriedigt sind. Das Vorbehaltsgut ist vom Kunden auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Einbruch etc. zu versichern. Zugriff Dritter auf die Ware des Service vor Zahlung hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen und Widerspruch unter Hinweis auf dessen Eigentumsvorbehalt zu erheben.

7. Zahlungen
Rechnungen können bar, per Scheck, als Bankeinzug oder per Rechnung beglichen werden. Wird die Zahlung als Bankeinzug gewählt, so wird das Bankeinzugsformular bei Erstanlieferung zur Ausfüllung und Unterschrift ausgehändigt.
Der Rechnungsbetrag ist umgehend nach Lieferung der Ware fällig. Wird eine Lastschrift oder ein Scheck zulasten des Kunden von dessen Bankinstitut nicht eingelöst, so ist der Service berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 8 % der Bruttorechnungssumme zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist der Service berechtigt, die Erfüllung aller laufenden und den Abschluß aller neuen Geschäfts zu verweigern. Rechnungsbeträge gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb 24 Stunden nach Erhalt schriftlich widersprochen wird.

8. Datenschutz
Die für den Geschäftsablauf notwendigen Kundendaten wie Name, Anschrift, Bestellungen werden gespeichert. Der Kunde ist hiermit einverstanden.

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort aller Lieferungen und Zahlungen ist der Ort, an dem der Service seinen Sitz hat. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, vereinbaren Service und Kunde als Gerichtsstand nach Wahl des Service Köln oder aber den Sitz desjenigen Gerichts, in dessen Bezirk der Service seinen Sitz hat.

10. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Kunde und Service sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Im Falle der Kollision zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Service und ausdrücklich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Service den Vorrang.

Getränkeservice Arndt
Grüner Weg 3, 50825 Köln-Ehrenfeld
Telefon 0221 - 43 88 39, Fax 0221 - 43 88 52,
Bürozeiten: Mo. - Fr. 9:00 - 15:00 Uhr
Öffnungszeiten Getränkemarkt: Mo. - Fr. 9:00 - 20:00 Uhr und Sa. 8:30 - 16:00 Uhr
EC-Kartenzahlung im Getränkemarkt möglich.